Informationen für Unternehmen zur Corona-Krise
Unter Corona - aktuell finden Sie eine Sammlung aktueller Corona-Meldungen und -Informationen.
Hier finden Sie Informationen und Links, die Ihnen und Ihrem Betrieb helfen können.
Informieren Sie sich hier auf unseren Seiten und auf den Seiten der staatlichen Stellen, der Kammern, der Banken und weiteren Einrichtungen über Hilfsprogramme.
IHK-Meldungen | Handwerkskammer-Meldungen | Landwirtschaftskammer
Land Niedersachsen | Niedersächsisches Wirtschaftsministerium | Niedersächsisches Finanzministerium
Bundeswirtschaftsministerium | Bundesfinanzministerium | Bundesarbeitsministerium | Bundesjustizministerium
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater / Ihrer Steuerberaterin! Sprechen Sie mit den Firmenkundenbetreuern und -betreuerinnen Ihrer Hausbank!
Sprechen Sie mit der Wirtschaftsförderung im Landkreis Nienburg/Weser GmbH (also mit uns) oder mit den Wirtschaftsförderungen in Ihrer Stadt oder Samtgemeinde. Ihre AnsprechpartnerInnen finden Sie hier auf unseren Seiten (Spalte ganz rechts).
Alle Hilfsprogramme im Überblick
Die NBank (Förderbank des Landes Niedersachsen hat auf ihrer Seite eine Gesamtübersicht der Corona-Hilfsprogramme zusammengestellt.
Eine Grafik mit allen Angeboten des Landes und des Bundes finden Sie hier.
Kurzinformationen
- Hinweise zum Umgang mit Überkompensationen (also Zuviel-Zahlungen) finden Sie hier.
- Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverhältnissen - Beschluss des Bundestages
- Neustart Kultur - Die Bundesregierung informiert über ihr Programm für den Kultur- und Medienbereich
- Rundfunkbeitrag - Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks informiert über Befreiungen
ZUSCHÜSSE
Die Antragstellung für die Hilfen des Bundes erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Die NBank informiert hier auf ihren Seiten.
Aufstockung der Überbrückungshilfe für die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
- Gewerbliche Unternehmen und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes
- Billigkeitsleistung bis 50.000 Euro
Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe
Sie sind ein Unternehmen des Gaststättengewerbes und wollen den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken? Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank können Sie für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
- Unternehmen des Gaststättengewerbes im Sinne des §1 NGastG
- Investitionen, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen oder
- Investitionen, die bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern
- Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
- Zuschuss bis zu 80 %
- Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich
Digitalisierungsberatung im Einzelhandel
Im Rahmen des Programms "Niedersachsen Dgital aufgeLaden" können kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Gegenstand der Beratung ist die Digitalisierung des Unternehmens. Es wird ein Zuschuss über maximal 2.500 Euro bei 100-Prozent-Förderung gezahlt.
AUSBILDUNG
Entlastung Ausbildungsbetriebe
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen bestehende Ausbildungsverträge verlängern oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, unterstützt Sie diese Prämie. Ziel der Prämie ist, die betriebliche Ausbildung in der angespannten Situation, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, zu unterstützen und zu entlasten.
- Prämie in Höhe von 500 Euro bzw. 1000 Euro
- Für Unternehmen mit Ausbildungsstätte in Niedersachsen
- Verlängerung oder zusätzliche Schaffung von Ausbildungsverträgen
- Förderprogramm des Bundes "Ausbildungsplätze sichern" ist vorrangig in Anspruch zu nehmen
Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis)
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, unterstützt Sie diese Förderung. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Den Auszubildenden wird damit der Weg in den Beruf geebnet. Gleichzeitig wird für Wirtschaft und Betriebe ein Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftenachwuchses geleistet.
- Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
- Förderung maximal 50% der förderfähigen Ausgaben für Betriebe im Landkreis Nienburg/Weser
- Betriebs-/Ausbildungsstätte in Niedersachsen
- Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten
KREDITE
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
- Für niedersächsische Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Bis zu 300.000 Euro
- Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
- Antragstellung im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung
- Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2021 möglich
Niedersachsen-Schnellkredit gemeinnützige Organisationen
Mit dieser Förderung unterstützen die KfW, das Land Niedersachsen und die NBank gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
- Für gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen
- Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
- Antragstellung bei der NBank
- Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2021 möglich
Mit dem KfW-Schnellkredit fördert die KfW Selbstständige und Unternehmen
- unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten,
- die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und
- in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (sofern Ihr Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen)
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Kredit mit 3,00 % Sollzins p.a.
- Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 800.000 Euro
- bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos
BÜRGSCHAFTEN
Prüfen Sie eine Absicherung von Krediten durch eine Bürgschaft. Sofern infolge der Corona-Krise zur Überbrückung Kredite notwendig werden, kann die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung besichern. Das geht für Unternehmen bis 250 Mitarbeitenden.
Die niedersächsische NBB ist Mitglied im Verbund der deutschen Bürgschaftsbanken. Unter finanzierungsportal.ermoeglicher.de informieren die Bürgschaftsbanken über ihr Angebot.
BETEILIGUNGEN
Für die Zeit nach der Krise können Beteiligungen für Stabilität sorgen. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH informiert über ihr Angebot.
REGIONALE HILFEN
Einige Kommunen im Landkreis Nienburg/Weser informieren auf ihren Seiten über Unterstützungsangebote in der Corona-Krise. Klicken Sie auf die Felder: